Sencrop Verkaufsbedingungen
ZWISCHEN
SENCROP, einer vereinfachten Aktiengesellschaft (société par actions simplifiée), die nach französischem Recht gegründet wurde, mit einem Stammkapital von 39 978,72 €, mit Geschäftssitz in 165 Avenue de Bretagne 59000 Lille Frankreich, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Lille Metropole unter der Nummer 817 791 288, deren Mehrwertsteuernummer R18817791288 ist, und die unter +33 972 606 439 oder per E-Mail unter: administration@sencrop.com erreichbar ist,
nachfolgend („Sencrop“) genannt,
UND
Dem Kunden, nachfolgend („Kunde“) genannt
VERTRAGLICHER HINTERGRUND
A. Sencrop hat sich in der Herstellung und dem Vertrieb seiner vernetzten Wetterstationen/Feldsensoren und seiner Abonnements spezialisiert, um hauptsächlich, aber nicht ausschließlich landwirtschaftliche Unternehmen zu ermöglichen, über seine mobile Applikation auf den davon generierten Daten und anderen Daten Dritter zuzugreifen.
B. Der Kunde ist Unternehmer und möchte eine oder mehrere Sencrop-Stationen und Abonnements gemäß diesen Vertragsbedingungen kaufen.
VEREINBARTE BEDINGUNGEN
1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG
1.1. Die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe sind wie folgt definiert:
„Zugriffsdatum“ bezeichnet das Datum, an dem dem Kunden der Zugriff auf den Applikationsinhalt gewährt wird. Es entspricht dem Datum des Zahlungseingangs bei Sencrop gemäß diesen Verkaufsbedingungen.
„Vertrag“ bezeichnet diese Verkaufsbedingungen zusammen mit dem Bestellformular.
„Applikation“: bezeichnet die Sencrop-Applikation, die von Sencrop entwickelt und dem Kunden über einen App-Store eines Drittanbieters und/oder unter der folgenden URL zur Verfügung gestellt wird: app.sencrop.com.
„Applikationsinhalt“ bezeichnet die Daten und sonstigen Inhalte, auf die über die Applikation zugegriffen werden kann, z.B. und ohne Einschränkung Texte, Berichte, Statistiken, Diagramme und Charts, einschließlich des Drittanbieter-Inhalts und der Hardware.
„Applikation-Abonnement“: bezeichnet das vom Kunden gemäß diesem Vertrag gekaufte Abonnement, das ihm und den Nutzern den Zugriff auf den Applikationsinhalt ermöglicht.
„Nutzungsbedingungen der Applikation“: bezeichnet die Nutzungsbedingungen der Applikation in der jeweils gültigen Fassung, die durch Klicken auf den Link
„Datenschutzerklärung“ in der Applikation und unter der folgenden URL erhältlich sind: https://sencrop.com/de/datenschutzerklarung/.
„Vorbestehendes Geistiges Eigentum oder Background IP“ bezeichnet jegliches geistige Eigentum, einschließlich Daten, das im Eigentum einer der Parteien steht oder an eine der Parteien lizenziert wird, und das unabhängig von diesem Vertrag entwickelt wird oder wurde.
„Werktag“: bezeichnet jeden Tag außer Samstag, Sonntag und gesetzlichen Feiertagen in Frankreich.
„Vertrauliche Informationen“: bezeichnet vertrauliche Informationen vertraulicher Art, die von einer Partei oder im Namen einer Partei der anderen Partei in jeglichem Medium und auf irgendeine Weise offengelegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Daten (einschließlich personenbezogener Daten), Datenquellen, Kundeninformationen, Geschäftsmethoden, Finanzinformationen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und Background IP.
„Kunde“: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere Sencrop-Stationen und Abonnements kauft und die mit der Unterzeichnung dieses Vertrags alle Klauseln und Bedingungen vorbehaltlos und vollständig zur Kenntnis genommen und zugestimmt hat.
„Rechtsvorschriften zum Datenschutz“ bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung EU 2016/679 und die geltenden nationalen Gesetze und Verordnungen zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere das französische Datenschutzgesetz loi n°78-17 relative à l'informatique, aux fichiers et aux libertés in seiner jeweils gültigen Fassung.
„Mangel“ bezeichnet jeden Konstruktions-, Herstellungs- oder Funktionsfehler, der die Hardware beeinträchtigt.
„Lieferung“ oder „Geliefert“ bedeutet die Durchführung einer Lieferung von Hardware gemäß Artikel 4.8.
„Lieferadresse“ bezeichnet die Adresse des physischen Ortes, an den laut dem Bestellformular der Kunde angegeben hat, dass die Hardware von Sencrop geliefert werden sollen.
„Lieferdatum“ bezeichnet das Datum, an dem laut dem Bestellformular Sencrop die Hardware an die Lieferadresse liefern soll.
„Liefermethode“ bezeichnet die laut dem Bestellformular von Sencrop verwendete Liefermethode zur Lieferung der Hardware an den Kunden.
„Höhere Gewalt“ hat die in Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuches festgelegte Bedeutung.
„Hardware“ bezeichnet die laut dem Bestellformular Sencrop-Geräte (z.B. Raincrop, Windcrop, Leafcrop, Sencrop), die von dem Kunden gemäß diesem Vertrag gekauft werden.
„Hardware-Daten“ bezeichnet alle Daten, die von der Hardware generiert werden.
„Hardware-Anweisungen“ bezeichnet die detaillierten Anweisungen und Informationen zur Verwendung und Wartung der Hardware, die von Sencrop zusammen mit der Hardware bereitgestellt werden.
„Hardwarespezifikationen“ bezeichnet die Funktionalitäten und Merkmale der Hardware, wie sie unter der folgenden URL beschrieben sind: https://faq.sencrop.com/en/collections/3760047
„Kennungen“ bezeichnet den Nutzernamen und das Passwort, die der Kunde und jeder Nutzer für den Zugriff auf die Applikation erstellt.
„Geistiges Eigentum“ bezeichnet Patente, Marken, Software, Designs, Erfindungen, Domain-Namen, Handelsnamen, Datenbanken, Quellcode, Objektcode, Kundendaten, Lieferantendaten, Gebrauchszertifikate, Erfindungen, Studien, Vorentwürfe, Nachverfolgungen, Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Ladenschilder und Bilder, Schnittstellen, Dokumentationen, technische Informationen, vertrauliche Informationen (einschließlich Know-How), Social-Media-Handles oder ähnliche Online-Kennungen oder sonstiges ähnliches Eigentum.
„Rechte am geistigen Eigentum (IPRs)“ bezeichnet alle Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse und alle damit verbundenen Rechte und verwandten Schutzrechte sowie etwaige anderen geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art weltweit, unabhängig davon, ob sie registriert sind oder nicht, einschließlich aller Verlängerungen und/oder Erweiterungen davon.
„Gesetz“ oder „Gesetze“ bedeutet jeden Vertrag, jede internationale Vereinbarung, jede Richtlinie, jede Regelung, jedes Gesetz, jeden Erlass, jede Anordnung, jede Verordnung, jedes sektorspezifische oder Branchenübergreifende Abkommen bzw. jede Branchenvereinbarung oder jede andere Rechtsvorschrift, die für die betroffene Partei verbindlich ist, einschließlich der Rechtsvorschriften zum Datenschutz.
„Verlust“ bezeichnet jede Forderung, jeden Anspruch, jede Klage, jedes Verfahren, jede Haftung, jeden Schaden, jeden Verlust, jede Strafe, Geldbuße oder Zinsen, Kosten, Ausgaben und Gebühren, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die der betreffenden Partei tatsächlich und unmittelbar entstehen.
„Benachrichtigung“ hat die in die Ziffer 17.1 dieses Vertrags festgelegte Bedeutung.
„Bestellung“ bezeichnet die vom Kunden Erteilte Produktbestellung.
„Bestellformular“ bezeichnet das von den Parteien ausgefüllte Papier- oder Online-Formular, nach dem der Kunde die Produkte bei Sencrop bestellt und Sencrop dem Kunden Informationen über die Produktlieferung zur Verfügung stellt.
„Partei“ bezeichnet den Kunden oder Sencrop, oder beide zusammen die „Parteien“.
„Preis“ bezeichnet den Preis der Produkte am Unterzeichnungsdatum des Vertrages.
„Datenschutzerklärung“ bezeichnet das Dokument, das die Umsetzung der Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunden oder anderer Personen durch Sencrop beschreibt und das auf der Webseite von Sencrop unter https://sencrop.com/de/datenschutzerklarung/ oder auf Anfrage per E-Mail unter privacy@sencrop.com erhältlich ist.
„Produkte“: bezeichnet sämtliche im Bestellformular beschriebenen Hardware und Applikation-Abonnements, die vom Kunden gemäß diesem Vertrag gekauft werden.
„Laufzeit“ bedeutet die Vertragslaufzeit, einschließlich die Erstlaufzeit und jede Verlängerungslaufzeit wie in Ziffer 12.1 definiert.
„Verkaufsbedingungen“ bedeutet diese Verkaufsbedingungen.
„Testzeitraum“ bezeichnet den Testzeitraum, den Sencrop dem Kunden gegebenenfalls zur Nutzung der Applikation anbietet, bevor die Zahlung des Preises erfolgt.
„Bedingungen des Testzeitraums“ bezeichnet die Bedingungen, die den Testzeitraum regeln und die von Sencrop separat bereitgestellt werden.
„Drittanbieter-Inhalt“ bezeichnet jegliche Inhalte, insbesondere Texte, Berichte, Daten, Statistiken, Diagramme und Charts, die von einem Dritten bereitgestellt werden und dem Nutzer über die Applikation zugänglich sind.
„Drittanbieter-Hardware“ bezeichnet die Sencrop-Geräte, die von anderen Kunden als dem Kunden gekauft werden.
„Update“ bezeichnet alle Updates, Fehlerbehebungen, Patches und Änderungen, die an der Applikation vorgenommen werden, um deren Leistung zu verbessern oder zu ergänzen.
„Nutzer“ bezeichnet jede Person, die vom Kunden, einschließlich des Kunden, berechtigt ist, auf den Applikationsinhalt in Übereinstimmung mit diesen Verkaufsbedingungen und den Nutzungsbedingungen der Applikation zuzugreifen.
„Gewährleistung“ bezeichnet die Gewährleistung für etwaigen Mangel, die von Sencrop auf die Hardware gewährt wird.
„Gewährleistungsfrist“ bezeichnet die Dauer der Gewährleistung, wie in Ziffer 11.2 beschrieben.
1.2. Die Überschriften in diesem Vertrag haben keinen Einfluss auf seine Auslegung.
1.3. Sämtliche Wörter, die auf die Begriffe „einschließlich“, „einschließen“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder andere ähnliche Ausdrücke folgen, sind als veranschaulichend auszulegen und schränken den Sinn der auf diese Begriffe folgenden Wörter, Beschreibungen, Begriffsbestimmungen, Sätze oder Begriffe nicht ein.
1.4. Bezugnahmen auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift im Rahmen dieses Vertrages betreffen ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift, die zu diesem Vertragsdatum gelten sind.
2. PFLICHTEN DES KUNDEN
2.1. Für die Zwecke dieses Vertrags, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass:
- der Kauf von Hardware und/oder Applikationsabonnements ausschließlich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgt, und dass er daher im Sinne der geltenden Gesetze als professioneller Kunde gilt.
- er/sie nicht minderjährig im Sinne der geltenden Gesetze ist.
2.2. Der Kunde muss die Hardware in Übereinstimmung mit der von Sencrop zur Verfügung gestellten Hardware-Anweisungen verwenden und warten.
2.3. Ohne Beschränkung der in diesem Vertrag gewährten Rechte und sofern nichts anderes schriftlich von Sencrop vereinbart wurde, ist es der Kunde untersagt:
- die Produkte zu verleihen, zu verkaufen, zu vermieten, zu unterlizenzieren, oder in irgendeiner Weise zu vertreiben;
- die Produkte zu verändern, und/oder die Produkte ganz oder teilweise in andere Computerprogramme einzubinden;
- die Produkte zu kompilieren, zu dekompilieren, auseinanderzunehmen, zu übersetzen, zu analysieren, umzukehren oder dies zu keinem Zweck zu versuchen, auβer wenn dies gesetzlich zulässig ist;
- jegliche Änderungen, Korrekturen, Arrangements, Übersetzungen oder Modifikationen von den Produkten vorzunehmen.
3. PREISE UND ZAHLUNG
3.1. Der Kunde wird die Produkte über das Bestellformular bestellen.
3.2. Der Preis ist auf dem Bestellformular angegeben.
3.3. Der Preis versteht sich exklusive der Lieferkosten, die zusätzlich zum Preis anfallen und vom Kunden gemäß dieser Ziffer 3 zu zahlen sind.
3.4. Der Preis versteht sich exklusive Mehrwertsteuer oder sonstiger Steuern, die geltend sind oder sein können, einschließlich Zollgebühren, die vom Kunden zu zahlen sind.
3.5. Wenn nicht anderweitig von den Parteien schriftlich vereinbart, wird Sencrop eine Rechnung ausstellen und verlangen, dass die vollständige Zahlung nach Erhalt der Rechnung bei Sencrop eingeht, entweder per Kreditkarte, per Lastschrift oder per Überweisung auf das Bankkonto von Sencrop, dessen Daten mit der Rechnung mitgeteilt werden.
3.6. Auf Rechnungen, die der Kunde bei Fälligkeit nicht bezahlt, sind Zinsen in Höhe von zwei (2) Prozent ab Fälligkeitsdatum bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung zu entrichten.
4. LIEFERUNG UND VERSAND VON HARDWARE
4.1. Eine Lieferung der Hardware erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang bei Sencrop gemäß Ziffer 3.5.
4.2. Die Lieferung der Hardware an den Kunden erfolgt durch DHL, oder Chronopost oder sonstigen von Sencrop ausgewählten Lieferdienstleister.
4.3. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Lagerbeständen erfolgt der Versand der Hardware innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Eingang der vollständigen Zahlung des Preises bei Sencrop gemäß Ziffer 3.5 oder wie anderweitig von Sencrop angegeben;
4.4. Der konkrete Zeitpunkt der Lieferung hängt vom Kurierunternehmen und dem Bestimmungsort ab.
4.5. Die Lieferkosten sind nicht im Preis enthalten und sind nach Angaben des Bestellformulars vom Kunden zu zahlen.
4.6. Sencrop wird sich in angemessener Weise bemühen, den Kunden unverzüglich über eine Verzögerung der Lieferung der Hardware zu informieren (E-Mail genügt an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse) und wird ihm die Gründe für die Verzögerung, die Maßnahmen zur deren Milderung und den neuen geplanten Liefertermin mitteilen. Eine Lieferverzögerung berechtigt den Kunden nicht dazu, die Annahme der Hardware zu verweigern, Schadensersatz zu verlangen oder diesen Vertrag wegen eines wesentlichen Verstoßes zu kündigen.
4.7. Der Kunde hat Sencrop auf dem Bestellformular eine genaue Lieferadresse mitzuteilen und Sencrop wird die Lieferung der Hardware an diese Adresse veranlassen. Sencrop übernimmt keine Haftung für Mängel oder Verzögerungen bei der Lieferung der Hardware, soweit dieser Mangel oder diese Verzögerung durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden verursacht wurde. Jegliche Kosten bezüglich einer neuen Lieferung der Hardware, die auf eine Handlung oder Unterlassung des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden. Kann die Lieferung aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Kunden nicht erfolgen, ist Sencrop berechtigt, den Vertrag durch Mitteilung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass eine Rückerstattung an den Kunden erfolgt.
4.8. Die Lieferung gilt als durchgeführt, sobald die Hardware an der Lieferadresse abgelagert werden.
4.9. Etwaige Hardware, die zum Zeitpunkt der Lieferung beschädigt ist, muss, bevor jegliche Nutzung vom Kunden, innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Lieferung an Sencrop zurückgesandt werden. Dieser Rückgabe der Hardware ist ein Vermerk beizufügen, aus dem die Gründe für die Rückgabe der Hardware hervorgehen. Die Kosten für die Lieferung einer Ersatzhardware gehen zu Lasten von Sencrop.
5. GEFAHREN-UND EIGENTUMSÜBERGANG BEZÜGLICH DER HARDWARE
Abweichend von Artikel 1583 des französischen Zivilgesetzbuches:
- geht das Eigentum an der Hardware mit vollständiger Zahlung des Preises der Hardware an Sencrop gemäß Ziffer 3.5 auf den Kunden über.
- gehen die Gefahren an der Hardware mit der Durchführung der Lieferung gemäß Ziffer 4.8 auf den Kunden über.
6. ZUGRIFF AUF DIE APPLIKATION
6.1. Sencrop kann dem Kunden nach eigenem Ermessen einen kostenlosen Testzeitraum anbieten. Die Nutzung der Applikation durch den Kunden während eines solchen Testzeitraums unterliegt den Bedingungen des Testzeitraums.
6.2. Der Kunde und jeder Nutzer erstellt seine eigenen Kennungen für den Zugriff auf die Applikation und deren Nutzung nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen und der Nutzungsbedingungen der Applikation. Der Kunde gewährleistet, dass die Nutzer sich dazu verpflichten, ihre Kennungen vertraulich zu behandeln und diese Informationen weder absichtlich noch anderweitig an Dritte weiterzugeben. Der Kunde haftet für jeden Zugriff auf sein Konto oder ein NutzerKonto durch einen Dritten und auch für deren Nutzung durch einen Dritten, die auf die Offenlegung der Kennungen unter Verstoß gegen diese Ziffer zurückzuführen sind.
6.3. Der Kunde sichert zu, dass nur die Nutzer, denen gemäß den Bedingungen des Abonnementplans des Kunden (wie im Kostenvoranschlag und/ode in der Rechnung angegeben) Zugriff auf die Applikation gewährt wird, auf den Applikationsinhalt zugreifen, sofern nicht anderweitig in diese Verkaufsbedingungen und die Nutzungsbedingungen der Applikation gestattet. Sencrop darf die Nutzung der Applikation überwachen. Ein Verstoß gegen diese Ziffer stellt einen nicht behebbaren wesentlichen Verstoß dar und berechtigt Sencrop, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte und Rechtsmittel, dem Kunden den Gegenwert in Rechnung zu stellen, der jedem zusätzlichen Nutzer zugerechnet wird.
7. NUTZUNG DER APPLIKATION, DES APPLIKATIONSINHALTS UND DERIPRS
7.1. Der Kunde darf auf den Applikationsinhalt zugreifen und denjenigen nutzen in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und den Nutzungsbedingungen der Applikation, es sei denn, dass im Falle eines Konflikts dieser Vertrag Vorrang vor den Nutzungsbedingungen der Applikation hat. Jegliche Nutzung des Applikationsinhalts durch den Kunden und seine berechtigte Nutzer muss alle geltenden Gesetzen einhalten. Der Kunde wird die Applikations-Nutzungsbedingungen und diesen Vertrag allen Nutzern zur Kenntnis bringen und sicherstellen, dass alle Nutzer vor dem Zugriff auf den Applikationsinhalt ihre Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags und der Applikations-Nutzungsbedingungen kennen.
7.2. Bei der Nutzung der Applikation kann der Kunde als Teil des applikationsinhalts Zugriff auf vier verschiedene Arten von Daten haben:
- Hardware-Daten;
- von Drittanbieter-Hardware generierte Daten;
- Daten, die von Hardware von Drittanbietern ausgehen;
- andere Drittanbieter-Inhalte (z.B. nationale Wetterdienste).
7.3. Sencrop gewährt dem Nutzer hiermit eine weltweite, widerrufliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht-exklusive Lizenz zum Zugriff auf die Applikation und den Applikationsinhalt, und zum deren Verwendung ausschließlich für eigene interne Geschäftszwecke. Sofern nicht ausdrücklich in der Applikation gestattet, wird keine Verteilung, kein Verkauf, keine kommerzielle Nutzung und keine Offenlegung von Elementen des Applikationsinhalts gegenüber Dritten durch diese Lizenz zugelassen.
7.4. Im Rahmen dieses Vertrags ist es eine Partei nicht gestattet, seine Rechte am geistigen Eigentum an die andere Partei abzutreten oder zu übertragen.
7.5. Beide Parteien behalten die vollständigen Eigentumsrechte und Verantwortung für ihr jeweiliges Background IP.
7.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sencrop, Unterlizenzen ganz oder teilweise, an den von Sencrop im Rahmen dieses Vertrags eingeräumten Rechten zu vergeben.
7.7. Erlangt der Kunde Kenntnis von einer missbräuchlichen Nutzung oder Verletzung der IPRs von Sencrop, hat der Kunde Sencrop unverzüglich zu enachrichtigen und mit Sencrop voll zusammenzuarbeiten, um das Problem zu beheben, soweit es vernünftigerweise durchführbar ist.
7.8. Erhält der Kunde Kenntnis von einer Sicherheitsverletzung, dem Vorhandensein von bösartiger Software oder Viren in der Applikation, die die Sicherheit und Integrität des Applikationsinhalts beeinträchtigen oder Sencrop anderweitig nachteilig beeinflussen können, hat der Kunde Sencrop unverzüglich zu benachrichtigen und mit Sencrop voll zusammenzuarbeiten, um das Problem zu beheben, soweit es vernünftigerweise durchführbar.
7.9. Sencrop kann den Zugriff des Kunden (oder der Nutzer) auf die Applikation und/oder den Applikationsinhalt aussetzen, ohne gegen seine Pflichten zu verstoßen, bis das Problem gemäß der Ziffer 7.7 und 7.8 behoben wird.
8. UPDATES
8.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und stimmt zu, dass Sencrop allein berechtigt ist, Updates an der Applikation vorzunehmen. Solche Updates können für die weitere Nutzung der Applikation erforderlich sein.
8.2. Die von Sencrop vorgenommenen Updates können den Zugriff des Kunden und des Nutzers auf die Applikation aussetzen. Eine solche Aussetzung wird nicht zur Folge haben, dass Sencrop seine Pflichten gegenüber dem Kunden verletzt hat.
9. SUPPORT-SERVICE FÜR DIE PRODUKTE
9.1. Zur Auflösung, wenn möglich, von technischen und nicht-technischen Problemen und Fragen steht dem Kunden ein Support-Service zur Verfügung.
9.2. Der Kunde kann die Support-Teams von Sencrop über die folgende E-Mail-Adresse support@sencrop.com und/oder die Telefonnummer +44 118 315 0153 und/oder den in der Applikation verfügbaren Chat kontaktieren, um alle Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Betrieb der Produkte zu stellen.
9.3. Sencrop bemüht sich nach besten Kräften, den Support-Service an Werktagen und in den folgenden Sprachen zur Verfügung zu stellen: Englisch, Französisch, Niederländisch, Spanisch, Deutsch.
10. DATENSCHUTZ
10.1. In diesem Vertrages gelten für die nachfolgenden Begriffe: „personenbezogene Daten“, „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“, „betroffene Personen“ und „Verarbeitung“ die in der Rechtsvorschriften zum Datenschutz genannten Bedeutung.
10.2. Im Rahmen dieses Vertrages und der Beziehung zwischen Sencrop und dem Kunden verarbeitet Sencrop personenbezogene Daten des Kunden, seiner Mitarbeiter und der Nutzer. Solche personenbezogenen Daten werden für die Zwecke der Verwaltung der Kundenbeziehungen und der Erfüllung der Verpflichtungen unter diesem Vertrag verarbeitet, wie in der Datenschutzerklärung von Sencrop ausführlicher beschrieben. Eine solche Verarbeitung ist für die berechtigten Interessen von Sencrop und für die Erfüllung des Vertrages und die Bereitstellung der Produkte durch Sencrop an den Kunden erforderlich. Insbesondere darf Sencrop die auf dem Bestellformular angegebenen Kontaktdaten für Marketingzwecke, auch per E-Mail, und zur Lieferung und Bereitstellung der Produkte an den Kunden und seine Nutzer verwenden. Sencrop wird die vom Kunden zur Verfügung gestellten Zahlungsinformationen verarbeiten, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen. Er wird auch diese Daten mit seinen dritten Finanzdienstleistern teilen, um Zahlungen zu erhalten und seine internen Geschäftsprozesse zu verwalten.
10.3. Personenbezogene Daten des Kunden und/oder seines Personals, insbesondere Identitäts- und Kontaktdaten, können auch an Auslieferungsunternehmen zum Zwecke der Lieferung der Hardware sowie an sonstige dritte Auftragnehmer weitergegeben werden, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Die wie hier beschrieben verarbeiteten personenbezogenen Daten werden von Sencrop in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutzerklärung aufbewahrt. Jede betroffene Person hat gegenüber Sencrop das Recht: auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, auf Berechtigung und Löschung obengenannter Daten, auf die Einschränkung deren Verarbeitung in Übereinstimmung mit der Rechtsvorschriften zum Datenschutz. Jede betroffene Person hat außerdem das Recht, die Übertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen und/oder das Recht, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, wenn diese personenbezogenen Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen von Sencrop verarbeitet werden. Diese Rechte können durch Kontaktaufnahme mit Sencrop unter der folgenden Adresse ausgeübt werden: privacy@sencrop.com. Die betroffenen Personen haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Weitere Einzelheiten über die Art und Weise, wie Sencrop personenbezogene Daten verarbeitet, sind in der Datenschutzerklärung von Sencrop aufgeführt.
11. GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNG
11.1. Jede Partei gewährleistet, dass sie die volle Befugnis und Vollmacht besitzt, diesen Vertrag abzuschließen.
11.2. Sencrop sichert dem Kunden zu, dass die Hardware ab der Lieferung der Hardware gemäß Ziffer 5.9 und während der gesamten Gewährleistungsfrist mit der Hardwarespezifikationen übereinstimmen. Die Gewährleistungsfrist dauert zwei (2) Jahre ab der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist wird Sencrop nach eigenem Ermessen gemäß den in Anlage 1 festgelegten Bedingungen etwaigen Mangel kostenlos nachbessern oder die Hardware ersetzen, sofern dieser Mangel bei einer normalen Nutzung durch den Kunden eintritt. Durch den Ersatz von Hardware beginnt keine neue Gewährleistungsfrist zu laufen. Diese Gewährleistung gilt nicht in den folgenden Fällen, in denen Sencrop nach eigenem Ermessen die Reparatur oder den Ersatz annehmen und in Rechnung stellen kann:
- Der Mangel ist auf eine Nutzung der Hardware durch den Kunden zurückzuführen, die der Hardware-Anweisungen und/oder dieser Verkaufsbedingungen nicht entsprechen;
- Der Mangel beruht auf Eingriffen, Modifikationen, Arrangements, Änderungen an der Hardware durch den Kunden;
- Der Mangel entsteht aus Fahrlässigkeit und/oder unsachgemäßer Wartung oder vorsätzlicher Beschädigung der Hardware durch den Kunden;
- Der Mangel bezieht sich auf die Konnektivität der Hardware und diese Konnektivität ist abhängig von einem von Sencrop unabhängigen Drittbetreiber.
11.3. Der Kunde und jeder Nutzer sind verantwortlich für (i) die Nutzung der Hardware gemäß den Hardware-Anweisungen, (ii) die Beschaffung und Wartung einer Internetverbindung, die geeignet ist, die Zugriff auf die Applikation und den Applikationsinhalt und deren Nutzung zu ermöglichen, (iii) die Beschaffung und Wartung aller Terminals, Telefone, Computerhardware und sonstiger Geräte, die für die Zugriff auf die Applikation und deren Nutzung erforderlich sind, und (iv) die Zahlung aller damit verbundenen Gebühren. Sencrop gibt keine Gewährleistungen oder Zusicherungen bezüglich der Verfügbarkeit der Applikation und/oder des Applikationsinhalts, der Abwesenheit von Unterbrechungen oder Ausfällen der Applikation und/oder des Applikationsinhalts, der Abwesenheit von Viren oder Malware und deren Folgen sowie der ununterbrochenen Konnektivität der Hardware. Der Kunde stimmt zu, dass Sencrop keine Haftung für eine Unterbrechung oder Nichtverfügbarkeit der Applikation und/oder des Applikationsinhalts übernimmt.
11.4. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Applikation und der Applikationsinhalt nur Hilfsmittel sind, die den Nutzer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit unterstützen. Die Applikation und der Applikationsinhalt sollen und können die Bewertung und Entscheidungsprozesse des Kunden nicht ersetzen, der für alle Entscheidungen, die er im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit trifft, weiterhin verantwortlich ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er über vollständige Zuständigkeiten verfügt, die mit der Nutzung der Applikation und des Applikationsinhalts verbundenen Risiken zu bewerten und zu steuern. Sencrop gibt keine Gewährleistungen oder Zusicherungen bezüglich der Richtigkeit oder Vollständigkeit des Applikationsinhalts. Der Kunde stimmt zu, dass Sencrop keine Haftung weder für Fehler oder Auslassungen in dem Applikationsinhalt noch für jeglichen Verlust übernimmt, die sich aus der Interpretation, Nutzung oder Verwertung des Applikationsinhalts oder aus Entscheidungen ergeben, die vom Nutzer aufgrund von dem Applikationsinhalt getroffen werden.
11.5. Die Gesamthaftung von Sencrop für etwaigen Verstoß gegen diesen Vertrag ist auf unmittelbare Schäden (im Sinne der Artikel 1231-2 bis 1231-4 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuches) beschränkt, die in keinem Fall den Betrag von 10.000 Euro übersteigen dürfen. Unter keinerlei Umständen haftet Sencrop für indirekte Schäden, wie z.B Verlust von Gewinnen, von Einnahme, von Daten, von Geschäfts - oder Firmenwert oder Verlust von Geschäftsmöglichkeiten.
11.6. Sencrop übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung, soweit eine solche Haftung aus einem Verstoß gegen diesen Vertrag durch den Kunden ergibt.
11.7. Der Kunde hat Sencrop gegen etwaigen Verlust, den Sencrop aufgrund von Ansprüchen Dritter entstanden hat, die auf vertragswidrige Nutzung der Produkte durch den Kunden beruht, schad-und klaglos zu halten.
12. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
12.1. Dieser Vertrag tritt zum Datum in Kraft, zu dem der Kunde seine Vertragsannahme bekanntgibt, entweder durch Unterzeichnung eines ausgedruckten Exemplars des Bestellformulars oder durch Angabe seiner Vertragsannahme über den Online-Bestellprozess von Sencrop. Vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffern 12.2, 12.3 und 12.4 bleibt dieser Vertrag für ein (1) Jahr ab dem Datum der Annahme in Kraft (die „Erstlaufzeit“) und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit“), sofern er nicht im Voraus gemäß dieser Ziffer 12 oder Anlage 1 gekündigt wird.
12.2. Während einer Verlängerungslaufzeit kann jede Partei diesen Vertrag mit einer vorherigen Frist von mindestens einem (1) Monat kündigen, wobei diese Frist am Ende der Verlängerungslaufzeit abläuft.
12.3. Die Preise können von Sencrop vor jeder Verlängerungslaufzeit geändert werden. Sencrop wird dem Kunden sechs (6) Wochen vor dem Ende der Erstlaufzeit bzw. der laufenden Verlängerungslaufzeit eine Mitteilung mit den für die nächste Verlängerungslaufzeit geltenden geänderten Preisen zukommen lassen. Wenn der Kunde die geänderten Preise nicht akzeptiert, kann er den Vertrag mit einer vorherigen Frist von mindestens fünfzehn (15) Werktagen zum Ende der Erstlaufzeit bzw. der Verlängerungslaufzeit kündigen. Diese Kündigungsfrist muss am Ende der Erstlaufzeit bzw. der Verlängerungslaufzeit gegebenenfalls ablaufen. Erfolgt keine solche Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch am Ende der Erstlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungslaufzeit, und dem Kunden werden die neuen Preise in Rechnung gestellt.
12.4. Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung kündigen im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen eine der Bestimmungen dieses Vertrags durch der anderen Partei. Im Falle eines Verstoßes, der behoben werden kann, muss die nicht säumige Partei die andere Partei über einen solchen Verstoß benachrichtigen und ihr eine Frist von dreißig (30) Tagen zur Behebung des Verstoßes einräumen. Die Kündigung des Vertrags kann nur erfolgen, wenn nach Ablauf dieser Frist ein solcher Verstoß nicht behoben wird. Um Zweifel auszuschließen, ein wesentlicher Verstoß durch den Kunden umfasst einen Verstoß gegen die folgenden Bestimmungen: einen Verstoß gegen Ziffer 2 (Pflichten des Kunden), Ziffer 3.5 (Preise und Zahlung), Ziffer 6.3 (Zugriff auf die Applikation), Ziffer 10 (Datenschutz) und/oder Ziffer 12.6 (Laufzeit und Kündigung). Ein wesentlicher Verstoß durch Sencrop ist ein Verstoß gegen Ziffer 10 (Datenschutz) und/oder Ziffer 11.2 (Gewährleistung und Haftung).
12.5. Bei der Kündigung oder dem Ablauf dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, stellen die Rechte des Kunden und der Nutzer, auf die Applikation und den Applikationsinhalt zuzugreifen sowie den Applikationsinhalt zu nutzen, unverzüglich ein. Der Kunde benachrichtigt die Nutzer darüber, dass sie nicht mehr berechtigt sind, auf die Applikation und auf den Applikationsinhalt zuzugreifen und den Applikationsinhalt zu nutzen.
12.6. Die Beendigung dieses Vertrages lässt andere Rechte oder Rechtsmittel, die einer Partei gemäß diesem Vertrag oder nach dem Gesetz zustehen, unberührt und hat keine Auswirkung auf aufgelaufene Rechte oder Verbindlichkeiten von beiden Parteien. Die Beendigung dieses Vertrages entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht, Sencrop etwaige ausstehende Summe zu zahlen.
12.7. Die folgenden Ziffern werden den Ablauf oder die Kündigung dieses Vertrages fortbestehen: Ziffern 11.4 und 11.5 (Gewährleistung und Haftung), Ziffer 12.6 (Laufzeit und Beendigung), Ziffer 13 (Vertraulichkeit), Ziffer 17, mit Ausnahme von 17.7 (Allgemeines) und Ziffer 18 (Rechtsstreitigkeiten und anwendbares Recht).
13. VERTRAULICHKEIT
13.1. Jede Partei verpflichtet sich, die Vertragsbedingungen sowie etwaige Vertrauliche Informationen geheim zu halten (sowohl während des Vertrages als auch für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrages), und die Vertrauliche Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei zu keinem anderen Zweck zu nutzen, der nicht in diesem Vertrag ausdrücklich gestatteten ist. Diese Verpflichtung gilt nicht im Falle einer per gesetzlich erforderliche Offenlegung oder für vertrauliche Informationen, die öffentlich (ohne Verschulden der empfangenden Partei) zugänglich sind. Jede Partei verpflichtet sich, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei keine Bekanntmachungen über diesen Vertrag oder die damit verbundenen Aktivitäten zu machen.
13.2. Ungeachtet der Bestimmungen in Ziffer 13.1 darf Sencrop offenlegen, dass der Kunde die Sencrop-Dienste abonniert hat.
14. ÄNDERUNG
14.1. Etwaige Antrag auf Vertragsänderungen, einschließlich der Hinzufügung von Hardware, Hardware Dritter und/oder Applikation-Abonnement, muss von der antragstellenden Partei schriftlich an die andere Partei vorgelegt werden (eine E-Mail an die auf dem Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse oder die in der Applikation als Login verwendete E-Mail, ist ausreichend).
14.2. Etwaige Vertragsänderung erfordert ein schriftliches Dokument, das von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wird.
15. HÖHERE GEWALT
15.1. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach diesem Vertrag, wenn diese Erfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt verhindert wurde.
15.2. Die von einem Ereignis Höherer Gewalt betreffende Partei muss die andere Partei unverzüglich davon in Kenntnis setzen, und dessen vorhersehbare Folgen angeben. In allen Fällen muss sie auch sämtliche angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Folgen des Ereignisses Höherer Gewalt auf die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu minimieren und abzumildern.
15.3. Die Parteien konsultieren einander nach Treu und Glauben und unternehmen alle Anstrengungen, um die weitere Erfüllung des Vertrages zu erleichtern.
15.4. Sollte jedoch das Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage andauern, haben beide Partei das Recht, den Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei zu kündigen.
16. VERSICHERUNG
Jede Partei verpflichtet sich, sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungen aufrechtzuerhalten, die zur Deckung ihrer Haftung notwendig sind, und weist der anderen Partei auf Anfrage einen solchen Versicherungsschutz nach.
17. ALLGEMEINES
17.1. Sofern im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, erfolgen alle durch diesen Vertrag Benachrichtigungen und Mitteilungen schriftlich und sind per Einschreiben mit Rückschein an die betreffende Partei zu senden, deren Adresse im Bestellformular angegeben ist, oder durch eigenhändige Übergabe gegen Empfangsbestätigung, wobei als Adressat die von der betreffenden Partei im Bestellformular angegebene Kontaktperson anzugeben ist (eine „Benachrichtigung“).
17.2. Dieser Vertrag wird in englischer Sprache verfasst und ist auch in französische Sprache auf Anfrage erhältlich. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der englischen und französischen Fassung ist die englische Fassung maßgebend.
17.3. Weder der Verzicht einer Partei auf die Verfolgung eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieses Vertrags noch die nicht erfolgte Geltendmachung seiner vertraglichen Rechte stellt einen Verzicht auf die Verfolgung eines Verstoßes gegen eine andere Bestimmung oder gegen etwaigen nachfolgenden Verstoß dieser Bestimmung dar, oder auf weitere Geltendmachung desselben Rechts oder anderer Rechte in der Zukunft.
17.4. Keine der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen wurde in der Absicht verfasst, eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Niederlassung, ein Treuhandverhältnis oder eine andere Beziehung jeglicher Art zu begründen, wobei jede der Parteien individuell für ihre eigenen, Vertragsverpflichtungen verantwortlich ist.
17.5. Bei Widersprüchen oder einer Unvereinbarkeit zwischen den Bestimmungen der Verkaufsbedingungen und des Bestellformulars oder der Nutzungsbedingungen der Applikation sind die Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen, im Umfang eines solchen Widerspruchs oder einer solchen Unvereinbarkeit, maßgeblich.
17.6. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise von einem Gericht am zuständigen Gerichtsstand für undurchführbar, nichtig, rechtswidrig oder unwirksam gehalten werden, so bleibt die Gültigkeit und die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags unberührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien dazu, die entsprechende Bestimmung unverzüglich durch eine rechtsgültige und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den Wirkungen der entsprechenden Bestimmung nahekommt.
17.7. Der Vertrag wurde von jeder der Parteien unter Berücksichtigung der Person (intuitu personae) der anderen Partei abgeschlossen. Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von der anderen Partei, darf daher einer der Parteien diesen Vertrag weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen, abtreten oder untervergeben.
18. STREITIGKEITEN AND ANWENDBARES RECHT
18.1. Jede Partei stimmt zu, unverzüglich auf sämtliche Fragen zu reagieren, die an sie von der anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag verwiesen werden, und die Parteien versuchen, alle Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung dieses Vertrags ergeben, so rasch und so wirksam wie möglich gütlich beizulegen.
18.2. Können die Parteien eine Streitigkeit nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Anrufung durch die andere Partei gemäß Ziffer 18.1 zufriedenstellend beilegen, kann jede Partei ihre Rechtsmittel gemäß Ziffer 18.3 geltend machen.
18.3. Der Vertrag unterliegt dem französischen Recht und ist entsprechend diesem Recht auszulegen. Die Parteien vereinbaren die Gerichte in Lille als ausschließlichen Gerichtsstand für Ihre Streitigkeiten.
18.4. Diese Ziffer 18 hindert keine der Parteien daran, bei etwaiger Verletzung ihrer IPRs oder bei etwaigem Verstoß der anderen Partei gegen ihre aus diesem Vertrag verschriebenen Datenschutzverpflichtungen bei einem Gericht sofortigen Rechtsschutz zu suchen.
ANHANG 1 Rückgabe oder Reparatur von Hardware mit Mängeln
Der Kunde kann sich an die Sencrop Support-Teams wenden, um einen Vorfall im Zusammenhang mit der Hardware zu melden. Der Kunde wird die Anweisungen des Support-Teams befolgen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, damit das Support-Team eine Ferndiagnose erstellen kann.
Sencrop kann nach eigenem Ermessen entscheiden, die Hardware zu reparieren oder zu ersetzen.
Entscheidet sich Sencrop für einen Ersatz der Hardware, kann Sencrop nach eigenem Ermessen entscheiden:
- den Erhalt der Hardware mit dem Mangel abzuwarten, bevor die Ersatzhardware zu versenden; oder
- die Ersatzhardware direkt zu versenden. In diesem Fall wird der Kunde die mangelhafte Hardware innerhalb von drei (3) Wochen nach Erhalt der Ersatzhardware an Sencrop zurücksenden. Soll Sencrop die mangelhafte Hardware nicht innerhalb von drei (3) Wochen nach Eingang der Ersatzhardware bei dem Kunden erhalten, wird Sencrop dem Kunden die Ersatzhardware in Rechnung stellen.
Nach Erhalt von Hardware, die einen gemeldeten Mangel aufweist, wird Sencrop die Hardware überprüfen. Stellt Sencrop nach Treu und Glauben fest, dass der Mangel (i) aus einer Nutzung der Hardware durch den Kunden, die nicht der Hardware-Anweisungen und/oder den Verkaufsbedingungen entspricht und/oder (ii) aus Eingriffe des Kunden in die Hardware oder auf deren Modifikationen, Arrangements, Änderungen durch den Kunden ohne vorherige Zustimmung von Sencrop und/oder (iii) aus Fahrlässigkeit und/oder unsachgemäßer Wartung oder vorsätzlicher Beschädigung der Hardware durch den Kunden entsteht, behält sich Sencrop das Recht vor, dem Kunden den erbrachten Support, einschließlich der Versand- und Reinigungskosten, in Rechnung zu stellen. Sencrop wird den Kunden im Voraus über solche Kosten informieren und der Kunde kann sich dafür entscheiden, diese Kosten nicht zu zahlen; in diesem Fall wird Sencrop die Hardware auf Risiko und Kosten des Kunden an diesen zurücksenden und Sencrop kann den Vertrag durch Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Gewährleistung gilt nicht für den Verschleiß der Hardware, insbesondere nicht für die Abnutzung der Batterie.